Potsdam – Für mehr Transparenz in der brandenburgischen Presselandschaft wird eine Gesetzesänderung sorgen, die auf Antrag der DVU-Fraktion heute im Landtag debattiert wird. Künftig soll die finanzielle Beteiligung von Parteien und parteieigenen Unternehmen an Zeitungen in deren Impressum angezeigt werden.
„In einer Parteizeitung“, so der kulturpolitische Fraktionssprecher Markus Nonninger, „darf man naturgemäß keine objektiven Berichte über die jeweilige Partei und ihre politischen Gegner erwarten, in einer ‚normalen’ Tageszeitung hingegen schon. Wenn aber eine Partei“ so der 33jährige Dallgower weiter, „über Beteiligungsgesellschaften erhebliche Anteile an Zeitungsverlagen besitzt, dann besteht zumindest eine gewisse Gefahr, dass die Objektivität der Berichterstattung eingeschränkt ist.“
„Wir wollen erreichen, dass solche ganz oder teilweise parteieigenen Zeitungen, die in Deutschland vor allem der SPD gehören, durch einen entsprechenden Vermerk im Impressum gekennzeichnet werden. Dann“, so Nonninger abschließend, „kann der Leser sich ein besseres Bild von der politischen Tendenz der Zeitung machen.“
Der Gesetzentwurf zur Änderung des „Pressegesetzes des Landes Brandenburg“ trägt die Drucksachennummer 03/7616.
