Das Land Brandenburg hat Erben von Bodenreformland heimlich und illegal enteignet, sich den Grund und Boden der gesetzlichen Eigentümer sittenwidrig angeeignet. So entschied der Bundesgerichtshof vor wenigen Tagen in einem Fall, doch möglicherweise gibt es noch 5.000 weitere solche Fälle.
Ein Sprecher des zuständigen Finanzministeriums bestreitet eine Bereicherungsabsicht des Landes. Er räumt aber ein, dass im Jahr 2000 in dieser Angelegenheit von seinem Haus offenkundig schwere Fehler gemacht wurden.
Das wird niemanden überraschen, der sich mit der Arbeit dieses Ministeriums befasst und beispielsweise die Berichte des Landesrechnungshofes liest.
Fehler, leichte wie schwere, scheinen dort der Standard zu sein. Oder wie ist es sonst zu erklären, dass 63 % aller Zahlungsbelege aus dem Jahr 2005 vom Rechnungshof beanstandet werden müssen? Soll diese standardisierte Inkompetenz eine Entschuldigung sein?
Wer die Arbeit der verschiedenen Brandenburger Landesregierungen betrachtet, der würde nie auf den Gedanken kommen, dass das Land in Bereicherungsabsicht handelt, dass also diese Regierungen das Land Brandenburg und seine Bürger reicher machen wollten. Eher scheint eine ENTreicherungsabsicht vorzuliegen, wie ja auch das Einkommen der Brandenburger in den letzten Jahren gesunken ist.
Lassen wir Brandenburger es wirklich als Entschuldigung gelten, dass die Verantwortlichen nichts Böses gewollt hätten, sondern nur einfach unfähig gewesen wären (und seien)?
Liane Hesselbarth
