Zur Sicherstellung eines regional ausgewogenen Angebots schulischer Bildungsgänge hatte die DVU-Landtagsfraktion am 7. Juni 2004 beantragt, die Bildung insbesondere 7. Klassen auch unterhalb der sonst vorgeschriebenen Mindestschülerzahl zuzulassen.
Dieser Antrag würde wie üblich von der Ganz Großen Koalition aus SPD, CDU und PDS abgelehnt.
Glücklicherweise kann die Landesregierung entsprechende Verwaltungsvorschriften auch ohne Zustimmung des Parlaments ändern. So wurde bereits ab dem Schuljahr 2004/2005 die Möglichkeit eröffnet, an Gesamtschulen in Grundzentren 7. Klassen mit einer abgesenkten Mindestklassenfrequenz von zwei mal 15 Schülern einzurichten. Mit Einführung der Oberschule ab dem Schuljahr 2005/2006 wurde dieser Vorschlag der DVU auch in dieser Schulform umgesetzt.
Zwar werden immer noch viel zu viele Schulen geschlossen, doch konnten aufgrund dieser DVU-Initiative in ca. 25 Grundzentren Schulstandorte gesichert werden.
Ab dem Schuljahr 2008/2009 soll diese Regelung auch außerhalb der Grundzentren gelten und auf alle Einzelstandorte ausgedehnt werden, an denen Oberschulen oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe noch Klassen in der Sekundarstufe I haben. Voraussichtlich können von dieser Ausweitung Schulen in Glöwen, Groß Köris, Goyatz und Großbeeren profitieren.
