Am 3. Juni berichtete der rbb in seiner Fernsehsendung Brandenburg aktuell
über die neue Hausordnung des Landtages. Dass man es dabei mit den Fakten nicht so genau nahm, kann niemanden verwundern, der die Hofberichterstattung des Sozi-Senders schon länger verfolgt.
So behauptete die Moderatorin Elvira Siebert in ihrer Anmoderation:
„… Der Landtag hat sich heute eine Kleiderordnung gegeben. Die haben sich die Abgeordneten selbst verpasst. …”
Nun, es waren nicht die
Abgeordneten, sondern ein einziger Abgeordneter, nämlich Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD), der die neue Hausordnung — nicht Kleiderordnung — des Landtages am 22. April beschlossen und unterzeichnet und am 29. Mai verkündet hat. Das hinderte Frau Siebert aber nicht daran, am 3. Juni zu behaupten, der Landtag habe sich heute
eine Kleiderordnung gegeben — was sind schon fünf Tage Differenz?
Ähnlich verhält es sich auch mit der im Bericht vorgetragenen Behauptung des rbb, es fände nur eine oberflächliche Sichtkontrolle der Besucher beim Betreten des Landtages durch den Ordnungsdienst statt.
Tatsächlich ist seit Neuestem jeder Landtagsmitarbeiter jederzeit verpflichtet, jede im Landtag befindliche Person beim Ordnungsdienst zu melden, die er im Verdacht hat, sie könne möglicherweise gegen die Hausordnung verstoßen. Dieses Denunziantentum wurde den Landtagsmitarbeitern per Hauserlass und Dienstanweisung aufgenötigt. Kontrolliert wird also beileibe nicht nur am Eingang.
Auf das Gewäsch über unsere Fraktion, das SPD-Landtagspräsident Fritsch in geübter Wahlkampfmanier im Verlauf des Berichtes absonderte, müssen wir nicht näher eingehen. Er ist SPD-Politiker und niemand erwartet von ihm, dass er die Wahrheit sagt.
Wenn aber in den Raum gestellt wird, alle Fraktionen außer der DVU hätten der neuen Hausordnung zugestimmt, dann müssen wir uns damit befassen.
Denn der Landtagspräsident hatte die neue Hausordnung bereits unterzeichnet, bevor er die Vertreter der Fraktionen im Landtagspräsidium am 6. Mai über seinen Beschluss unterrichtete. Eine Abstimmung über diese Änderung der Hausordnung fand nicht statt, nach der Zustimmung der Fraktionen wurde nicht gefragt.
(Zumindest nicht in den verfassungsgemäßen Gremien des Landtages. Wir wissen natürlich nicht, was in den Hinterzimmern und Kungelrunden dieses hohen Hauses ausbaldowert wurde. Vielleicht bezieht der rbb seine Informationen ja aus solchen undurchsichtigen Quellen, die aus gutem Grund NICHT von der Verfassung vorgesehen sind?)
Aber vielleicht war gemeint, dass die Fraktionen der Ganz Großen Koalition aus SPD, LINKEN und CDU mit den Änderungen der Hausordnung einverstanden sind, weil sie — zumindest nach unserer Erfahrung — von Demokratie, Meinungsfreiheit und dem freien Zugang der Bürger zum Landtag nicht so viel halten.
Die Fraktion der DEUTSCHEN VOLKSUNION lehnt die Änderung der Hausordnung tatsächlich ab. Wir halten sie für rechtlich fragwürdig, undemokratisch und verfassungswidrig und für eine reine Schikane gegen politisch Andersdenkende.
Jeder schuldet jedem die Anerkennung seiner Würde.
So steht es in der Brandenburger Landesverfassung, Artikel 7 (2).
Wie lässt sich das damit vereinbaren, dass Besucher des Landtages gezwungen werden sollen, sich durch das Überziehen eines übergroßen weißen T-Shirts stigmatisieren zu lassen, wenn sie beispielsweise Kleidung tragen, die nicht verboten ist, die sie aber als potentielle Nicht-SPD-Wähler ausweist?
Was wird aus der in der Brandenburger Landesverfassung verankerten Freien Entfaltung der Persönlichkeit
(Art. 10), der Gleichheit
vor dem Gesetz und dem Willkürverbot (Art. 12), der Gewissens-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
(Art. 13) und nicht zuletzt der Meinungs- und Medienfreiheit
(Art. 19), wenn ein einzelner Parteifunktionär entscheidet, welche Kleidung, welche politischen und religiösen Äußerungen, welcher Schmuck, welche Medien usw. im Landtag Brandenburg erlaubt oder verboten sein sollen, ohne dass dabei irgendeine strafrechtliche Relevanz vorliegt?
Liane Hesselbarth MdL
Vorsitzende der Brandenburger DVU-Landtagsfraktion
