Oberste Richter erklären Vertrag Brandenburgs mit jüdischer Landesgemeinde für verfassungswidrig und nichtig
Brandenburger DVU-Landtagsfraktion zweifelt Verfassungsmäßigkeit des Vertrages bereits seit 2005 an
Potsdam/Karlsruhe – Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat heute eine Pressemitteilung über einen Beschluss (2 BvR 890/06) der obersten Richter vom 12. Mai 2009 veröffentlicht. Demnach haben die Verfassungsrichter den Vertrag des Landes Brandenburg vom 11. Januar 2005 mit der „Jüdischen Gemeinde – Land Brandenburg“ für verfassungswidrig erkannt und für nichtig erklärt. Grund dafür war die Benachteiligung der orthodoxen „Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg“.
Die DVU-Landtagsfraktion hatte am 13. April 2005 die Ratifizierung des Vertrages im Landtag Brandenburg abgelehnt.
Als Begründung hatte der DVU-Volksvertreter Sigmar-Peter Schuldt damals verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vertrag angeführt, die u.a. auf der Benachteiligung der „Gesetzestreuen Gemeinde“ beruhten. Weiter hatte Schuldt für seine Fraktion die kaum geregelte Höhe und Verwendung der an die Jüdische Landesgemeinde fließenden Gelder kritisiert. Besonders hatte er eine völlig fehlende Kontrolle angeprangert.
Sigmar-Peter Schuldt über das aktuelle Karlsruher Urteil:
„Es ist typisch für diese Landesregierung, verfassungsrechtliche Bedenken gegen ihre Gesetzesvorhaben einfach zu ignorieren. Aber den Damen und Herren im Kabinett kann es ja auch egal sein: Für die Folgen ihrer Fehler müssen nicht sie aufkommen, sondern die Brandenburger als Bürger und Steuerzahler. Damit muss am 27. September endlich Schluss sein!“
