Am 24. Juni 2009 tagte das Landtagspräsidium, dem ich angehöre. Auf dieser Sitzung wurde u.a. beschlossen, auf die eigentlich vorgesehene 89. Plenarsitzung am 3. Juli zu verzichten und den Landtag Brandenburg in seiner vierten Wahlperiode genau 88 Plenarsitzungen abhalten zu lassen.
Das hatte ich natürlich abgelehnt. In meinen Augen diente dieser Beschluss ausschließlich dazu, das für die 89. Plenarsitzung vorgesehen Recht meiner DVU-Fraktion auszuhebeln, eine Aktuelle Stunde zu beantragen. (Siehe dazu auch den Beitrag “88“)
Doch irgendwie scheinen dem Landtagspräsidenten diese Machenschaften selber etwas peinlich zu sein, denn zu meinem Erstaunen musste ich jetzt im Protokoll dieser Präsidiumssitzung lesen, ich hätte den Antrag der DVU-Fraktion auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde zurückgezogen.
Selbstverständlich habe ich das nicht getan.
Warum hätte ich es auch tun sollen, nachdem die Ganz Große Koalition aus SPD. CDU und LINKE gerade die Nichtabhaltung der 89. Plenarsitzung beschlossen hatte und damit die geschäftsordnungsmäßige Grundlage für unseren Antrag entfallen war? Es gab keine 89. Plenarsitzung und damit war der Antrag für eine Aktuelle Stunde während der 89. Plenarsitzung obsolet geworden. Ich musste ihn nicht zurückziehen und habe dies auch nicht getan.
Aber vielleicht dachte sich ja jemand, es sähe weniger nach Geschäftsordnungtricks aus, wenn die von der Mehrheit massiv benachteiligte Oppositionsfraktion wenigstens im Protokoll ihrer Quasi-Entrechtung zustimmen würde?
Ich habe den Landtagspräsidenten heute schriftlich aufgefordert, das Protokoll zu berichtigen.
