Fragen von Landtagsabgeordneten an die Brandenburger Landesregierung sind unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig zu beantworten. So bestimmt es Artikel 56 der Brandenburger Landesverfassung. (genauer Wortlaut)
Die ebenfalls einschlägige Geschäftsordnung des Landtages ist großzügiger, denn in § 56 Absatz 3 ist von einer Frist von vier Wochen die Rede. (die komplette Geschäftsordnung als PDF)
Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2982 vom 28. Juli 2009 benötigte volle acht Wochen, um die Drucksachennummer 4/7974 zu erhalten.
Dabei wäre es sicherlich schneller möglich gewesen, denn die Antwort besteht aus einem einzigen Satz.
In Bezug auf Artikel 56 der Landesverfassung könnte es interesant sein, dass dieser eine Satz keine einzige der gestellten Fragen beantwortet, sondern sich darauf beschränkt, eine nicht gestellte Frage zu beantworten.
“Die Landesregierung erwägt in Übereinstimmung mit den Regierungen der meisten anderen Bundesländer derzeit nicht den Einsatz der ‘elektronischen Fußfessel’.”
Danach hatte ich überhaupt nicht gefragt. Gefragt hatte ich beispielsweise nach rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Überlegungen im Zusammenhang mit verschiedenen Aspekten dieser “elektronischen Fußfessel”.
Ich werde die gleiche Frage wohl erneut stellen müssen.
Michael Claus MdL
