Verfahrensdauer bei der Durchführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen


Heute erhielt die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2961 die Drucksachennummer 4/7972. Es ging dabei um Anträge, Enteignungen in der DDR rückgängig zu machen.

Ziemlich oft antwortet die Landesregierung, dass ihr die nötigen Informationen fehlen, um meine Fragen zu beantworten. Ich bin das ja leider schon gewöhnt. In dieser “Antwort” lautet die Standardfloskel: “Derartige Daten sind statistisch nicht erfasst.”

Als Variation verwendet man auch mal “Weitere Angaben hierzu sind statistisch nicht erfasst” oder “Eine getrennte statistische Erfassung erfolgt nicht” oder auch “… ist statistisch nicht erfasst”.

Einen ganzen Haufen Zahlen liefert die Landesregierung aber doch und da stellt sich mir die Frage: Wie soll man die schier unglaubliche Masse von 260.630 Fällen allein im Land Brandenburg denn noch anders als statistisch beurteilen?

Immerhin kommen zu meinen Fragen 3.4 und 3.5 durchaus konkrete Angaben. So waren zum 30. Juni 2009 1.000 verwaltungsrechtliche Verfahren in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Und nahezu sämtliche dieser Verfahren laufen seit der Antragstellung bereits mehr als 15 Jahre.

“Nahezu sämtliche” bezieht sich darauf, dass nicht erfasst ist, ob sich unter diesen 1.000 Verfahren vielleicht auch solche befinden, die von den Gewerkschaften oder von der “Conference on Jewish Material Claims against Germany” angestrengt wurden. Für etliche dieser Fälle gelten nämlich längere Fristen für Neuanmeldungen, so dass sie möglicherweise noch keine 15 Jahre laufen.

Liane Hesselbarth MdL

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