DVU-Landtagsabgeordneter Michael Claus will per einstweiliger Anordnung Beantwortung einer Kleinen Anfrage erzwingen
Potsdam – Mehr als sechs Wochen benötigte die Brandenburger Landesregierung, um auf die umfangreiche Kleine Anfrage 2982 des DVU-Landtagsabgeordneten Michael Claus mit einem einzigen Satz zu reagieren, der keine einzige der gestellten Fragen beantwortet. Aufgrund des bevorstehenden Endes der Wahlperiode würde eine Nachfrage des Abgeordneten nicht mehr beantwortet werden. Michael Claus hat deswegen das Landesverfassungsgericht angerufen.
Gemäß Artikel 56 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg haben die Abgeordneten des Landtages u.a. das Recht, Fragen zu stellen. Satz 2 regelt dieses spezielle Recht genauer: „Fragen an die Regierung sind unverzüglich nach bestem Wissen und vollständig zu beantworten.“ Die Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg (§ 59 Absatz 3 Satz 2) definiert das „unverzüglich“ aus der Verfassung als „innerhalb von vier Wochen“.
Die Kleine Anfrage 2982 (Drucksache 4/7846) des DVU-Volksvertreters Michael Claus beantwortete das Justizministerium weder unverzüglich noch vollständig und wohl kaum nach bestem Wissen. (Drucksache 4/7974). Michael Claus will deswegen eine Nachfrage stellen, um endlich doch noch Antworten auf seine Fragen zu erhalten. Doch die Wahlperiode endet im Oktober und die Landesregierung beantwortet nach dem Beginn der neuen Wahlperiode keine Fragen mehr aus der alten Wahlperiode.
Um seine verfassungsmäßigen Rechte aus Artikel 56 durchzusetzen, hat Michael Claus daher das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gegen den Ministerpräsidenten Matthias Platzeck als Chef der Landesregierung und die Justizministerin Beate Blechinger als zuständige Ministerin angerufen. Er beantragt, die Verfassungswidrigkeit des Handelns der Landesregierung noch vor Beginn der neuen Wahlperiode festzustellen und bittet darum, dies ggf. im Wege einer einstweiligen Anordnung zu tun.
