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	<title>DVU-Landtagsfraktion &#187; Kleine Anfragen</title>
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	<description>Die Opposition im Landtag Brandenburg - demokratisch, national, rechts</description>
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		<title>Es ist doch immer wieder erstaunlich zu erfahren, was die Landesregierung alles nicht weiß</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2007 07:50:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Fechner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Birgit Fechner]]></category>
		<category><![CDATA[Kleine Anfragen]]></category>
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		<description><![CDATA[Glaubt man den Berichten von jungen Brandenburgern, so häufen sich hier im Land die sogenannten Abziehdelikte unter Jugendlichen. Zumeist handelt es sich hierbei um Gruppen von Jugendlichen, die andere Jugendliche unter Androhung von Gewalt erpressen, ihnen Sachen, etwa Handys, Bekleidung oder Bargeld, herauszugeben. Oftmals ereignen sich diese Delikte in oder im Umfeld von Schulen. Diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Glaubt man den Berichten von jungen Brandenburgern, so häufen sich hier im Land die sogenannten <q>Abziehdelikte</q> unter Jugendlichen.</p>
<p>Zumeist handelt es sich hierbei um Gruppen von Jugendlichen, die andere Jugendliche unter Androhung von Gewalt erpressen, ihnen Sachen, etwa Handys, Bekleidung oder Bargeld, herauszugeben.</p>
<p>Oftmals ereignen sich diese Delikte in oder im Umfeld von Schulen.</p>
<p>Diese Tatsache nahm ich zum Anlass,<span id="more-1665"></span> zu erfragen, ob diese Wahrnehmung auch den Tatsachen entspricht.</p>
<p>Ich fragte also die Landesregierung in der Kleinen Anfrage mit der Drucksachen-Nummer <a title="Kleine Anfrage Abziehdelikte von Birgit Fechner (DVU) und Antwort der Landesregierung" href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab%5F4400/4489.pdf" target="_blank">4/4489</a>, welche Entwicklung sich bei Delikten dieser Art im Land abzeichnet. Konkret wollte ich auch wissen, wie viele Strafanzeigen es wegen dieser Art von Delikten gab.</p>
<p>Die nichtssagende Antwort der Landesregierung will ich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Sie teilt u.a. mit:</p>
<blockquote><p>So genannte „Abziehdelikte“ werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erfasst. Auch die Justiz in Brandenburg verfügt über keine Statistiken zur Entwicklung so genannter „Abziehdelikte“ unter Jugendlichen. Aussagen zur Entwicklung, Tatörtlichkeiten sowie Täter- und Opferprofilen sind daher nicht möglich.</p>
<p>Schulen sind nicht verpflichtet, so genannte „Abziehdelikte“ zwischen Schülerinnen und Schülern an das jeweils zuständige staatliche Schulamt zu melden.</p>
<p>Eine informelle Verpflichtung der Schulen besteht gemäß § 9 der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Verordnung vom 12. Oktober 1999 (GVBI. II S. 611) nur für Vorfälle mit verfassungsfeindlichem Hintergrund. Demnach liegt keine Datenbasis weder in den staatlichen Schulämtern noch im MBJS vor.</p></blockquote>
<p>Hätte ich nach der Anzahl von Vorfällen mit verfassungsfeindlichem Hintergrund gefragt, wäre die Landesregierung zu einer umfassenden Aussage fähig.</p>
<p>So wie bereits in der Vergangenheit geschehen, mit der Kleinen Anfrage <a title="Kleine Anfrage 1612 von Werner Firneburg (DVU) und Antwort der Landesregierung" href="http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w3/drs/ab%5F4300/4374.pdf" target="_blank">3/4374</a>.</p>
<p>Dort konnte sogar genau mitgeteilt werden, wie sich die Zahl der 135 Vorfälle mit rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Hintergrund zusammensetzt.</p>
<p>In 3 von den 135 gemeldeten Fällen handelte es sich um gewalttätige Handlungen, die den Verdacht auf Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte als Straftatbestände einschlossen.</p>
<p>Die weiteren erfassten Fälle reichten von verbalen Angriffen mit (vermeintlich) rassistischem Hintergrund gegenüber Mitschülern, SMS an Mitschüler mit strafbaren Darstellungen, von Grußformen bis hin zu Bedrohungen gegenüber Lehrkräften.</p>
<p>Über all das liegen der Landesregierung detaillierte Erkenntnisse vor, nur über sogenannte <q>Abziehdelikte</q> nicht.</p>
<p>Was ja auch nicht verwundert, schließlich besteht ja nur eine Anzeigepflicht an Schulen für Vorfälle mit verfassungsfeindlichem Hintergrund!</p>
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