3. Gleichberechtigung für Deutschland

Die den Deutschen vielfach zugemutete einseitige Vergangenheitsbewältigung in der Art einer Zuweisung von Kollektivschuld oder Kollektivverantwortung beeinträchtigt unsere Gleichberechtigung in der Völker- und Staatenfamilie. Wir wenden uns dagegen, dass kommende Generationen einer Diskriminierung ausgesetzt bleiben und für Vorgänge verantwortlich gemacht werden, an denen sie nicht mitgewirkt haben. Wir bedauern zutiefst nationalsozialistisches und kommunistisches Unrecht und wollen dafür sorgen, dass derartige Verbrechen sich niemals wiederholen. Wir erinnern daran, dass schwere Kriegsverbrechen auch von den Siegermächten begangen wurden. Das Leiden des Menschen verbietet eine gegenseitige Aufrechnung, aber die Pflicht zur Wahrheit verbietet ebenso das Verschweigen dieser Leiden auch der Deutschen.

Das Ansehen und die Ehre des deutschen Soldaten müssen in unserer Rechtsordnung besser geschützt sein. Wer Leistungen und Leiden der Frontgeneration leugnet oder verächtlich macht, versündigt sich am Andenken der Gefallenen, verletzt die Menschenwürde der Überlebenden und nimmt Bundeswehrsoldaten die zur Erfüllung ihren Aufgaben unabdingbare Motivationen. Wir wenden uns gegen jede Diskriminierung und Entrechtung der Frontsoldaten und gegen jede Schmähung ihrer Gefallenen. Sie erfüllten ihre schwere Pflicht, ohne für das Handeln der politischen Führung verantwortlich zu sein. Deutsche Soldaten dürfen nicht für fremde Interessen und in fernen Kriegs- und Krisengebieten eingesetzt werden.