7. Sicherung der Renten und Sozialleistungen

Deutschland darf nicht länger Zahlmeister für fremde Interessen sein. Wir erstreben eine drastische Kürzung überhöhter Ausgaben für das Ausland, auch für die Europäische Union. Wir bejahen gezielte Entwicklungshilfe. Wir lehnen aber Entwicklungshilfe ab, soweit die vom deutschen Steuerzahler erarbeiteten Entwicklungsleistungen zur Stärkung einer die Menschenrechte verletzenden Politik oder gegen berechtigte deutsche Interessen eingesetzt werden. Unabhängig davon befürworteten wir die Verwendung von Lebensmittelüberschüssen der Europäischen Gemeinschaft zur Linderung von Hungersnöten in der Dritten Welt.

Die so einzusparenden Gelder sind zur Beitragsentlastung der Arbeitnehmen und zur Sicherung der Renten und Sozialleistungen zu verwenden. Kindererziehungszeiten müssen allen Müttern angerechnet werden. Dem Staat kommt die Pflicht zu, durch angemessene Zuschüsse eine lebenswerte Existenz der Bürger zu gewährleisten. Die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet” (Artikel 72 Grundgesetz) muss verwirklicht werden.